Aufgaben des KEB Limburg-Weilburg

Der Kreiselternbeirat (KEB) versteht sich als Vertreter aller Eltern im Landkreis Limburg-Weilburg. Ihm gehören derzeit 14 Mitglieder an, die sich aus Vertretern aller Schulformen zusammensetzen und für jeweils zwei Jahre gewählt werden.

 

Aufgabe des KEB ist es, Anregungen, Fragen oder Probleme von Schulelternbeiräten aufzugreifen und diese an Schulämter oder Schulträger zu übermitteln und auf Beantwortung oder Lösungen zu drängen. Dabei ist es die Pflicht des KEB, bei all seinen Entscheidungen und Bestrebungen, die Schulentwicklung im gesamtem Landkreis Limburg-Weilburg zu berücksichtigen, damit keiner Schule Nachteile entstehen.

 

In diesem Zusammenhang steht der KEB in ständigem Kontakt zum staatlichen Schulamt und zum Schulträger. Vertreter beider Instanzen nehmen in der Regel auch an den Sitzungen des KEB teil.

 

Der KEB muss sich mit den Auswirkungen der Schulpolitik beschäftigen und nimmt u.a. deshalb regelmäßig an den Treffen aller Stadt- und Kreiselternbeiräte Hessens mit dem Landeselternbeirat Hessen und dem Kultusministerium teil, um sich auszutauschen und seine eigenen Fragen und Ideen einzubringen. Außerdem nimmt der KEB seine Informations-, Anhörungs- und Mitwirkungsrechte aktiv wahr, in dem er an den Schulausschusssitzungen teilnimmt und Mitglied in der Schulkommission, sowie der Verteilungskonferenz ist.

 

Zum Schulentwicklungsplan ist er anzuhören. Des Weiteren veranstaltet der KEB kreisweit Eltern-Informationsabende zu aktuellen Themen.

 

Gesetzliche Grundlagen sind dem Hessischen Schulgesetz (Schulgesetz - HSchG -) § 114 und 115 zu entnehmen. Dieses steht unter www.kultusministerium-hessen.de auf den Internetseiten des Hessischen Kultusministeriums als PDF-Datei zur Verfügung.